Startseite >  Service >  Videos >

1. Fachkongress für Rehabilitationsforschung und Versorgungsmanagement, Berlin 2010

Impressionen
Programm

6. Juli 2010, Mövenpick Hotel, Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin

Veranstalter: Institut für Gerontologie, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und AOK Baden-Württemberg
 

Kruse

 

Prof. Dr. Andreas Kruse
Direktor des Instituts für Gerontologie, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Projektvorstellung ARISE: Rehabilitationspotenziale im Alter (Videovortrag 32 min.) 

 

 

 

Projekt ARISE - Schlaganfallassessment als Beitrag zur zielorientierten Leistungserbringung. Im Auftrag der AOK Baden-Württemberg. Ziel des Projekts war die Bestimmung des Rehabilitationspotentials und die Entwicklung ei-nes Assessments zur Ableitung der Rehabilitationsprognose bei älteren Schlaganfallpatienten. In zwei Studienabschnitten beginnend im Jahr 2003 wurde mit verschiedenen Kooperations-partnern aus der Akutversorgung und der stationären geriatrischen Rehabilitation im Raum Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe an der Entwicklung und Erprobung des Prognoseassessments gearbeitet. Das Assessment wurde in Zusammenarbeit mit den neu-rologischen Rehabilitationskliniken in Allensbach und Bad Schönborn zusätzlich noch in ei-nem dritten Studienabschnitt auf seine Eignung im Bereich der neurologischen Rehabilitation geprüft.

Weitere Informationen zum Vortrag:Pdf

Sprung nach oben

Sieber

 

Prof. Dr. med. Cornel Sieber
Direktor des Instituts für medizinische Alternsforschung, Universität Erlangen-
Nürnberg

Komponenten der Rehabilitation älterer Menschen (Videovortag 19 min.)

 

 

Das Spezifikum der Rehabilitation bei (hoch)betagten Menschen ist, dass eine Multimorbidität quasi obligat ist. Ein auf den Betroffenen adaptierte Rehabilitation muss sich deshalb stets mehrerer Komponenten bedienen. Hierbei ist eine der Herausforderungen, dass die Multimorbidität – und damit verbunden eine Polypharmazie – organ-überschreitend ist. Dies impliziert zuerst einmal die Arbeit in einem multidisziplinären Team. Für den Betroffenen selbst bedeutet es aber auch, dass häufig eine gewisse Priorisierung der Rehabilitationsziele vorgenommen werden muss. Hier ist stets das therapeutische Primat der Erhalt oder aber möglichst die Wiederherstellung der Funktionalität. Funktionalität ist als sehr persönliche Zielgrösse gemeint, will heissen: Der Einzelne empfindet es oft sehr verschieden, was in seinem Lebenskontext eine akzeptable Funktionalität bedeutet. Dies bedingt eine stark individualisierte Rehabilitationsarbeit, die sich über die Phase der Rehabilitation auch ändern kann. Eine akzeptable bis gute Funktionalität definiert „für sich selbst“ ist aber der Garant für den Erhalt der individuellen Selbständigkeit und somit letztendlich der Lebensqualität.

Die Einführung der DRG hat die Aufgaben der Rehabilitation Betagter etwas verlagert, respektive erweitert. So werden heute die Betroffenen früher vom Akutkrankenhaus in die Rehabilitation verlegt. Dies bedeutet, dass nebst der Multimorbidität häufiger akute interkurrente Erkrankungen spezifisches Wissen auch im Bereiche der Akutversorgung verlangen. Es erfordert damit auch, dass strukturell Rehabilitationseinrichtungen noch wichtiger als früher ein enges Netzwerk mit Akutkrankenhäusern etablieren. Dies ist einerseits eine grosse Herausforderung, zeigt andererseits aber auch exemplarisch auf, dass die Betreuung Betagter immer eine Komponente rehabilitativen Handelns hat.

An einem weiteren Beispiel soll aufgezeigt werden, dass sich die Schwerpunkte geriatrischen rehabilitativen Handelns sich über die Jahre auch verändern. Bei einem Durchschnittsalter von bald 85 Jahren in geriatrischen Rehabilitationskliniken ist die Demenz immer häufiger auch ein Teil der Multimorbidität. In dieser Altersklasse ist mit einem Drittel Demenzkranker in allen Stadien zu rechnen. Dies bedingt auch hier spezifisches Wissen des gesamten multidisziplinären Teams. In der Rehabilitation an Demenz erkrankter Betagter zeigt sich aber auch eine ethische Komponente, inwieweit nicht leider zu oft die Demenz ein Hinderungsgrund zur Zuweisung in eine Rehabilitationsinstitution ist, obgleich wir wissen, dass auch – bisweilen gerade – an Demenz Leidende speziell von einer Rehabilitation profitieren. So soll auch hier gelten: „ Rehabilitation vor Pflege“.
Eine integrierte geriatrische Rehabilitation hat letztendlich zum Ziele, die verschiedenen Komponenten einer physischen, psychischen und sozialen Integrität zu stärken. „Rehabilitatio“ – also Wiederherstellung meint somit gerade beim Betagten nicht nur die Wiedererlangung einer Funktionalität, die selbstbestimmtes Leben ermöglicht, sondern häufig noch weit mehr als bei Jüngeren auch Garant zum Erhalt menschlicher Würde.

Sprung nach oben

 

Metz

 

Dr. med. Brigitte R. Metz
Chefärztin am Geriatrischen Zentrum Karlsruhe und der Klinik für Rehabilitative Geriatrie

Die Rehabilitation in der geriatrischen Versorgung (Videovortag 17 min.) 

 

 

 

Geriatrische Patienten haben ein hohes Risiko, bereits durch relativ banale Erkrankungen oder Minimalveränderungen im persönlichen Umfeld wesentliche Einbußen der bisherigen Selbständigkeit zu erleiden bzw. in Pflegeabhängigkeit zu geraten.
Es gilt, krankheits- oder altersbedingte funktionale Probleme möglichst schnell zu erkennen und adäquat zu behandeln unter Berücksichtigung des bio-psycho-sozialen Modells der Gesundheit nach ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Hierbei ist das Konzept der Aktivitäten zentral für die spezifische Diagnostik und die Durchführung von Rehabilitati-onsleistungen. Ziel der Rehabilitation ist die Förderung der selbstbestimmten Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen am gesellschaftlichen Leben und damit auch die Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Wichtig ist ein gutes Case-Management, denn der geriatrische Patient profitiert nur dann optimal von der Behandlung, wenn er zum richtigen Zeitpunkt in die für seinen momentanen Gesundheitszustand am besten geeignete Einrichtung kommt!
Rehabilitation ist sowohl im Krankenhaus möglich in Form von Geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung (GFK) – zusätzlich zur akutmedizinischen Diagnostik und Behandlung – als auch stationär in einer geriatrischen Rehabilitationsklinik oder ambulant oder mobil. Darüber hinaus sollten alle pflegerischen Maßnahmen bei geriatrischen Patienten im ambulanten Bereich und in stationären Pflegeinrichtungen aktivierend-rehabilitativ erfolgen zur Förderung der Selbständigkeit. Dabei gelten die Grundsätze „ambulant vor stationär“ und „Rehabilitation vor Pflege“.

Problematisch sind die Schnittstellen: Wenn z. B. geriatrische Patienten unter DRG-Bedingungen sehr früh aus dem Krankenhaus entlassen werden mit der Maßgabe, direkt in einer stationären geriatrischen Rehabilitationsklinik weiterbehandelt zu werden, sind sie oft noch nicht rehafähig. Diese Patienten benötigen dann intensive aktivierend-rehabilitative Pflege und Physiotherapie sowie eine bis zwei ärztliche Visiten wöchentlich. Als Zwischenlösung wird derzeit meist Kurzzeitpflege in einer stationä-ren Pflegeeinrichtung genutzt – für Patienten mit einer Pflegeeinstufung finanziert durch die Pflegekassen. Leider kommt die erforderliche zeitintensive aktivierend-rehabilitative Pflege aufgrund von Pflegepersonalmangel oft zu kurz und Physiotherapie wird viel zu wenig verordnet, ärztliche Visiten finden kaum statt. Hier könnte eine vorgeschaltete „Basisrehabilitation“ in einer stationären geriatrischen Rehabilitationsklinik eine bessere Behandlung gewährleisten und einen nahtlosen Übergang in die geriatrische Rehabilitation zum optimalen Zeitpunkt ermöglichen.

Falls eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme indiziert ist, könnte eine Kombination von mobiler Rehabilitation beim Patienten zu Hause und ambulanter Rehabilitation in einer stationären Einrichtung von Vorteil sein: So könnte z. B. mit dem Patienten das Treppensteigen in seiner Häuslichkeit geübt werden, jedoch spezielles Gerätetraining in der stationären Einrichtung erfolgen. Insgesamt sollte zum Wohle der Patienten ein lückenloses geriatrisches Versorgungsnetz vorhanden sein, in dem die Rehabilitation eine wesentliche Rolle spielt. 

Sprung nach oben

Remmers

 

Prof. Dr. Hartmut Remmers
Leiter der Abteilung Pflegewissenschaften, Universität Osnabrück

Das „Coping-Konzept“ (Videovortag 16 min.) 

 

 

 

 

Eines der vordringlichsten Ziele der Rehabilitation sowie der rehabilitativen Pflege besteht in der Kompetenzförderung sowie der Erschließung von Selbständigkeitspotenzialen. Der neueste Forschungsstand scheint eine theoretisch elaborierte Begründung rehabilitativer Maßnahmen als dringlich anzuzeigen.

Auf konzeptioneller Ebene sollte beachtet werden, dass Rehabilitation stets in engem Zusammenhang mit kritischen Lebensereignissen bzw. Grenzsituationen zu betrachten ist, die ihrerseits einen für Kri-sen charakteristischen, stressreichen Entscheidungs- und Handlungsdruck erzeugen. In einer medizinisch-anthropologischen Betrachtungsweise ist ferner für den Kranken im Gestaltwandel des Lebens grundsätzlich Freiheits- und damit Subjektfähigkeit zu reklamieren. Auch in bedrängter Lage haben Menschen einen - auch in Ansehung des Würdeprinzips - moralisch und rechtlich verbürgten Anspruch, als Autoren ihrer Lebensgeschichte sowie als Experten in ureigensten Angelegenheiten res-pektiert zu werden. Auf Autorschaft auch seiner letzten Lebensphase hat ebenso der Schwerstleidende Anspruch.

Auf theoretischer Ebene ist festzuhalten, die Bewältigung eines kritischen Ereignisses, krankheitsbedingten Leidens oder altersspezifischer Kompetenzeinbußen ein prozesshaftes Geschehen ist, das durch subjektive Faktoren beeinflusst wird, die wiederum für den Heilungs- und Rehabilitationsverlauf hoch bedeutsam sein können. So werden als Coping Anstrengungen bezeichnet, ein Leiden (z.B. Krankheit, Gebrechen) zu verringern und zu verarbeiten. Welche Bewältigungsstrategien dabei eine Person ergreift, kann von der Einschätzung der Situation und den Fähigkeiten, sie zu handhaben, abhängen. Im Transaktionalen Stress-Coping-Modell von Lazarus und Folkman wird Bewältigung als kontinuierliche Wechselwirkung von situativen Bedingungen und Bewältigungsversuchen beschrieben. Ziel der Krankheitsverarbeitung ist eine Wiedererlangung des gestörten innerpsychischen Gleichgewichts und individuell optimale Anpassung an die neu entstandene Situation. Als Kriterien effektiver Krankheitsbewältigung gelten vor allem: „psychosoziales Wohlbefinden“ sowie „gesundheitsbezogene Lebensqualität“. Zu den bedeutendsten Einflussfaktoren gehören: „Einbindung in das soziale Umfeld“ und „individuell empfundene soziale Unterstützung“.

Forschungsergebnisse (Universität Bonn) bspw. einer thematischen Umstrukturierung eines Krankheitserlebens oder eines Verlustes gaben Anlass, Bewältigungsprozesse konzeptionell auch als see-lisch-geistige Wachstums- und Reifungsprozesse zu fassen. So werden psychische Entwicklungspotenziale bspw. bei Tumorpatientinnen gegenwärtig empirisch im theoretischen Rahmen des „post-traumatischen Wachstums“ (Tedeschi und Calhoun) überprüft (Universität Osnabrück).
Generalisierbare Belege dafür, welche Coping-Stile am wirksamsten sind, gibt es nicht. Längsschnittstudien zeigen allerdings, dass sich in Abhängigkeit von der Zeit verschiedene Bewältigungsstile bspw. zwischen Patienten und Angehörigen angleichen, die insoweit auch als eine hoch bedeutsame Dyade verstanden werden müssen. Erwiesen hat sich auch, dass das selbstständigkeits- und kompetenzförderliche Potenzial älterer Menschen vor allem in enger Kooperation mit betreuenden Angehörigen pflegerisch entbunden werden kann. Da bei der Krankheitsverarbeitung die Aktivierung basaler sensorischer, motorischer und kognitiver Funktionen eine wichtige Rolle spielt, wird sich die Forschung zur rehabilitativen Pflege mit Fragen der Abbildung von Plastizität (kognitiv, sensumotorisch) verstärkt befassen müssen, um auch Reservekapazität beeinträchtigter Menschen zur Förderung von Selbständigkeit abbilden zu können (Universität Heidelberg). Bei der Bewältigung einer chronischen Erkrankung kommt der Integration psychologische Beratungs- und Therapieansätze eine wichtige Funktion zu. Auf dem Hintergrund eines theoretisch und konzeptionell erweiterten Verständnisses werden Anforderungen der Pflege im Kontext der Krankheitsverarbeitung zukünftig verstärkt darin bestehen müssen, subjektiven Vorstellungen eines „guten Lebens“ im biografischen Kontext Betroffener größere Aufmerksamkeit - auch zur Kontrolle der Sinnhaftigkeit von Interventionen - zu schenken.

Sprung nach oben

 

Behrens

 

Prof. Dr. Johann Behrens
Direktor des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Das „Autonomie-Konzept“ (Videovortag 17 min.) 

 

 

 
Fachpflege arbeitet in historisch sehr unterschiedlich gewachsenen institutionellen, rechtlichen und finanziellen Kontexten des Gesundheits- und Sozialsystems: Im Akutkrankenhaus (2004 wurden nach Statistischem Bundesamt etwa 18 Mrd. Euro für die Pflege in diesem Bereich ausgegeben), in der Rehabilitationsklinik (etwa 800 Mio. Euro), im Alters- und im Pflegeheim (etwa 12 Mrd. Euro), in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in der mobilen Rehabilitation, in ambulanten Pflegediensten (etwa 7 Mrd. Euro) und in vielen anderen Einrichtungen. Aber so unterschiedlich die Aufgabenstellungen und Rahmenbedingungen der Einrichtungen auch rechtlich definiert sind, zweierlei ist ihnen allen gemeinsam: Überall muss Fachpflege von Gesetzes wegen zwingend rehabilitativ oder „aktivierend“ an der Ermöglichung von biographisch relevanter, eigenwilliger Teilhabe orientiert sein, ob es sich um Grund- oder um Behandlungspflege, um Pflege nach SGB IX, nach SGB V oder nach SGB XI handelt, und sie muss nach § 1 SGB IX Verantwortung für die Evidence ihrer Wirkungen übernehmen – oder sie ist keine gute Pflege. Umgekehrt gilt für viele nicht-pflegerischen Berufe, dass ihre Tätigkeit in der Regel darauf abzielt, Selbstpflegefähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen.

Diese Erkenntnis ist nicht ganz trivial. Denn das bekannte Motto „Rehabilitation vor Pflege“ könnte zwei Missverständnisse wecken: als sei Pflege als solche nicht eine zentrale rehabilitative Leistung oder als sei mit Erreichen der Pflegestufe 3 Rehabilitation nicht mehr sinnvoll und notwendig. Beides wäre gegen Sinn und Wortlaut des SGB IX, in dessen Licht auch das SGB V und das SGB XI zu lesen sind, und auch gegen europäisches Recht . Auf welches Sozialgesetzbuch bezieht sich daher dieser Beitrag? Auf alle, in denen Fachpflege behandelt wird. Das SGB IX wirkt bezüglich der Teilhabeleistungen in sieben Sozialleistungszweige hinein. Alle Leistungen müssen sich am Ziel eines evident wirksamen Beitrages zur Teilhabe messen lassen. So abstrakt das klingt, so selbstverständlich und konkret wird es, sobald man von der Person eines Pflegebedürftigen, z. B. nach Schlaganfall ausgeht. Man erkennt gleich, dass rehabilitative Pflege bei allen Trägern und in den verschiedenen Bereichen des Sozialgesetzbuchs in gleicher Weise geboten ist. Bereits in der Akutklinik muss die sog. Grundpflege, etwa das Waschen, rehabilitativ-therapeutisch erfolgen, also mit der gelähmten Seite beginnen, um zu stimulieren. Und das gilt für alle Pflegeverrichtungen, die der Pflegebedürftige nach seinem Schlaganfall kennenlernt, ob als Rehabilitand in der Reha-Klinik oder in der mobilen Rehabilitation zu Hause, in der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder im Pflegeheim. Die rehabilitativen Maßnahmen der Pflege mögen sich erweitern und verändern, Einrichtungen, Abrechnungsregeln, SGB-Bereiche wechseln, der pflegebedürftige Rehabilitand bleibt dieselbe Person. In seiner Person hat er nach seinem Schlaganfall die hochdifferenziert historisch gewachsenen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems zu integrieren: Er kann und soll dafür nicht zum Experten schwer verständlicher Unterscheidungen wie der zwischen Grundpflege (z. B. rehabilitativ-therapeutisches Waschen) und Behandlungspflege werden müssen, und wenn ihn eine Pflegekraft dabei unterstützt, wieder selbstständig essen zu lernen, soll er nicht wissen müssen, ob dies Training jetzt „aktivierende“ oder „rehabilitative“ Pflege genannt wird (für die USA vgl. entsprechend Corbin/Strauss 2004).

In diesem Beitrag reicht der Platz nicht, auf die unterschiedlichen Einrichtungen einzugehen, in denen Fachpflege rehabilitierend die Autonomie zur Teilhabe erhöht. Stattdessen konzentriert sich der Beitrag auf die allen Einrichtungs-„Settings“ gemeinsamen rehabilitativen Aufgaben, ihre langfristige Ausrichtung und die Bewältigung der Koordinationsaufgaben im multiprofessionellen, rehabilitativ wirksamen Team. Dafür ist das von der Weltgesundheitsorganisation entwickelte Modell der „funktionalen Gesundheit“ eine wichtige Basis (siehe nächster Abschnitt), von der aus in den beiden folgenden Abschnitten die ausdifferenzierten Einrichtungen rehabilitativ orientierter Pflege sowie die Koordination der Fachpflege mit den anderen Mitgliedern des multiprofessionellen Teams in den Blick genommen werden können.

Sprung nach oben

Heinze

 

Prof. Dr. Rolf G. Heinze
Lehrstuhlinhaber für Allgemeine Soziologie, Arbeit und Wirtschaft, Ruhr-Universität Bochum

Die Potenziale des Alters für die Gesundheitswirtschaft (Videovortag 19 min.)

 

 

 

Durch den demographischen Wandel und das kollektive Altern der Gesellschaft werden insofern Innovationspotenziale generiert, als für ältere Menschen entwickelte Produkte und Dienstleistungsarrangements sowohl neue Formen der technisch unterstützten selbstständigen Lebensführung auch im hohen Alter ermöglichen als auch schon heute positive wirtschafts- und beschäftigungspolitische Effekte zeitigen, die unter dem Label der „Seniorenwirtschaft“ diskutiert werden. Als eine Innovation an der Schnittstelle zwischen Technik und Sozialem kann dabei das vernetzte Wohnen bezeichnet werden. Vernetztes Wohnen meint in diesem Zusammenhang nicht nur die Einbindung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Wohnung, sondern auch die soziale Vernetzung unterschiedlicher Branchen, Technologien und der jeweiligen Akteure. Mit dem Wohnen wird dabei ein Handlungsfeld angesprochen, für dessen Qualität der Einbezug verschiedener Sektoren (soziale und haushaltsbezogene Dienstleistungen, bauliche und technische Ausstattungsqualität) und Dimensionen konstitutiv sind.

Weitere Informationen zum Vortrag:Pdf


 

Sprung nach oben

Walter

 

Prof. Dr. Ulla Walter
Direktorin des Instituts für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung,
Medizinische Hochschule Hannover

Verdeckte, offene Rationierung in der Versorgung älterer Menschen – Probleme und Lösungsansätze? (Videovortag 20 min.) 

 


Rationierung in Folge von Ressourcen-Engpässen wurde bereits zu Beginn der 1990er Jahre thematisiert und wird seit kurzem breiter in der Fachöffentlichkeit diskutiert. Rationierung bezieht sich sowohl auf die explizite oder implizite Vorenthaltung notwendiger bzw. überwiegend nützlicher, aber grundsätzlich verfügbarer gesundheitsbezogener Leistungen als auch auf die Begrenzung ihrer Verteilung. In dem Beitrag wird auf die Frage eingegangen, inwieweit ältere Menschen besonders von Rationierung betroffen sind. Studien weisen auf unterschiedliche Befunde hin. Alter stellt in schwierigen Behandlungssituationen weniger ein pauschales Kriterium dar, sondern fließt vielmehr neben weiteren Merkmalen kontextuell in die Urteilsbildung ein. In der letzten Lebensphase werden im Zweifelsfalle eher lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen. Auf der anderen Seite zeigen aktuelle Studien zu ärztlichen Entscheidungen bei gleichen Symptomen einer Erkrankung einen deutlichen Einfluss des Alters der Patienten bezüglich Diagnostik und Therapie. Besonders markant ist dieser bei verhaltensbezogenen präventiven Aspekten. Dies ist umso gravierender, da hierdurch eine Nutzung und Förderung von Ressourcen und Kompetenzen unterbleibt. Es gilt in Zukunft diese Potenziale durch eine angemessene Versorgung und unterstützende Strukturen zu fördern. Zur Erhöhung der Transparenz und Aufmerksamkeit ist ein offener Diskurs erforderlich.

Sprung nach oben

Neubauer

 

Prof. Dr. Günter Neubauer
Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik, München

Gesellschaftliches Altern aus der Perspektive der Gesundheitsökonomie (Videovortag 20 min.) 

 

  

 

Eine älter werdende Gesellschaft hat aus gesundheitsökonomischer Perspektive zwei Aspekte: Einerseits wächst bei älteren Menschen der Behandlungsbedarf und andererseits sinkt die Finanzierungskraft. Da wir das Älterwerden nicht verhindern wollen, sondern als Fortschritt begrüßen, muss sich die Gesundheitsökonomie vor allen Dingen darum kümmern, dass die Innovationsfähigkeit und Produktivität einer älter werdenden Bevölkerung erhalten bzw. gestärkt wird.

Eine der Maßnahmen hierzu ist die Aufforderung zu lebenslangem Lernen und Arbeiten. Es kann nicht angehen, dass wir bei verlängerter Lebenszeit die Arbeitszeit verkürzen und damit die aktiven Finanzierungsbeiträge reduzieren. Zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist es erforderlich, angepasste Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer anzubieten und gleichzeitig die Vergütung stärker nach der Produktivität auszurichten. Hierbei kommt der Rehabilitation und Prävention ein hoher Stellenwert zu. Es gilt, Kinder und Jugendliche so zu erziehen und auszubilden, dass sie für eine möglichst lange Arbeitszeit gerüstet sind. Des Weiteren kommt es darauf an, das Leistungspotenzial der Frauen besser zu erschließen. Und schließlich ist es Aufgabe einer präventiven Rehabilitation, den Menschen ihre Produktivkraft möglichst bis ins höhere Lebensalter zu erhalten.

Ziel muss es sein, auch bei einer stagnierenden bzw. schrumpfenden Bevölkerung die sozialen Leistungssysteme im Gleichgewicht zu halten. Hierzu gehört auch, dass jede Generation für sich Vorsorge trifft und nicht Lasten auf die nächste Generation verschiebt, wie es derzeit praktiziert wird. Eine „Mehr Kinder“-Politik als Lösungsansatz lehnen wir ab, angesichts der globalen Überbevölkerung und der ökologischen Belastungsbilanz.

Sprung nach oben

 Hoberg

Dr. Rolf Hoberg
Vorsitzender des Vorstandes der AOK Baden-Württemberg

Herausforderungen an die Politik aus Sicht einer großen Versorgerkrankenkasse (Videovortag 17 min.) 

 

 

 

„Nachhaltigkeit der Finanzierung und ein patientenorientiertes Versorgungsmanagement unter Einbezug der Krankenkassen sollten die Ziele der politischen Entscheidungsträger im Gesundheitswesen sein.“

Sprung nach oben

Impressionen

Treppenaufgang Saalpublikum
   
Vortrag von Dr. Christopher Hermann, AOK Mittagspause
   
Podiumsdiskussion Pausengespräch
   
Organisatoren mit Franz Müntefering Müntefering im Gespräch
   
Pressekonferenz Rezeption
   
Cello-Einlage leerer Saal

Programm:Pdf

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 14.06.2018
zum Seitenanfang/up